Themen

4. Kann eine Reduktion des Lernstoffes (z.B. Anzahl Fragen) als Massnahme des Nachteilsausgleiches betrachtet werden?

Der Nachteilsausgleich sollte zu keiner Reduktion der unterrichteten oder zu prüfenden Bildungs- und Lernzielen führen. Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn die betroffene Person in der Lage ist, einen äquivalenten schulischen oder beruflichen Abschluss in Bezug zu den anderen Lernenden ihres Studienganges zu erreichen. Denn eine Reduktion der Prüfungsthemen kann zur Anfechtung der Validität eines Abschlusses führen. Eine Reduktion der Anzahl Fragen oder Items in einer Prüfung kann jedoch vorgenommen werden, sofern das angestrebte Lernziel nicht heruntergesetzt wird.

< vorherige Frage    nächste Frage >