9. Welche Vorgehensweisen gibt es, um Massnahmen des Nachteilsausgleichs zu erhalten?


Die Vorgehensweisen, um Massnahmen des Nachteilsausgleichs zu erhalten, sind je nach Kanton bzw. zwischen Schul- und Berufsbildung unterschiedlich. Die Anfragen für Massnahmen des Nachteilsausgleichs werden bei den zuständigen Behörden deponiert. Diese können folgende Belegmaterialien einfordern:

  • ärztliches Zeugnis betreffend den Behinderungsgrad (Sinnesbehinderung)
  • Bestätigung des Besuchs eines Stützkurses (Legasthenie, Dyskalkulie)
  • Begründung und Präzisierung der Art und der Reichweite der verlangten Anpassung
  • usw.