Kantonale Konzepte
Im Rahmen der NFA werden die Kantone verpflichtet, ein kantonales Konzept der Sonderpädagogik auszuarbeiten. Dieses wird von einer kantonalen Behörde (Regierung oder Parlament) genehmigt. Die folgende Auflistung zeigt die bisher genehmigten Konzepte (Stand: März 2012).