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10. Gibt es bei der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Unterschiede zwischen kognitiver, körperlicher oder Sinnesbehinderung?

Die Art der Beeinträchtigung des integrierten Kindes hat einen Einfluss darauf, wie die schulische Integration realisiert und erlebt wird. Die folgenden Aspekte sind insbesondere zu erwähnen:

  • Ein Schüler bzw. eine Schülerin mit kognitiver Beeinträchtigung, integriert in einer Regelklasse, profitiert in der Regel von einem angepassten Lehrplan. In den meisten Kantonen redet man hier von individuellem Förderplan. Dieser besteht aus einem schriftlichen Plan, welcher auf den individuellen Stärken und Bedürfnissen der Person beruht, die zu erreichenden Ziele, Mittel, Strategien, Termine nennt und fortwährend überprüft wird.
  • Schüler und Schülerinnen mit einer körperlichen oder Sinnesbehinderung folgen meistens demselben Lehrplan wie die Kameradinnen und Kameraden. Der oder die Lernende profitiert jedoch von notwendigen Anpassungen, um die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen. Die betroffene Person ist berechtigt, Massnahmen des Nachteilsausgleichs wie zum Beispiel Hilfsmittel, Begleitperson, Anpassung der Lern- bzw. Prüfungsmedien in Anspruch zu nehmen.

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