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17. Werden Spezialklassen (Sonderklassen) und Sonderschulen verschwinden?

Sonderschulen werden nicht verschwinden. Der Kanton kann wählen, ob er Spezialklassen (Sonderklassen) führen will oder nicht.

Gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogikist die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung dem Besuch einer Sonderschule vorzuziehen. Die Integration kommt jedoch nur zum Zug, wenn das Wohl und die individuelle Situation des Kindes oder Jugendlichen dies erlauben (Art. 2, Absb).

Schülerinnen und Schüler, für die eine Integration in die Regelklasse keine angebrachte Lösung darstellt, haben weiterhin die Möglichkeit, eine Sonderschule oder in manchen Kantonen auch eine Spezialklasse zu besuchen, die ihren Bedürfnissen entspricht.

Die Kantone entscheiden darüber, ob und in welcher Art sie Sonder- oder Kleinklassen anbieten. (Der Kanton Tessin beispielsweise hat vor mehreren Jahrzehnten entschieden, Spezialklassen aufzugeben).

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