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SZ: Integrative Förderung verlangt Masterabschluss
Eine Interpellation wollte unter anderem in Erfahrung bringen, warum Volksschullehrer für den niederschwelligen sonderpädagogischen Bereich (Integrative Förderung) den gleichen Masterabschluss haben müssen wie solche, die im hochschwelligen Bereich tätig sind und warum sie mit mehr Ausbildung keinen höheren Lohn erhalten. Die Regierung hält in ihrer Antwort an den qualitativ hohen Ansprüchen fest. Mehr Lohn gebe es trotz eines zusätzlichen Masterkurses nicht, weil auf der Sekundarstufe I bereits ein Masterabschluss vorliegen müsse. 
 
 
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