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BL: Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf neu geregelt 
Der Regierungsrat des Kantons Basellandhat die Verordnung zum gesetzlich neu geregelten Bereich Sonderpädagogik beschlossen. Künftig entscheiden die Volksschulen selbst über die lokale Ausgestaltung der Speziellen Förderung. Aufwändige Abklärungs- und Bewilligungsverfahren entfallen. Die verfügbaren Ressourcen sind an die effektiven Schülerzahlen gebunden. Diese Änderungen treten per 1. August 2021 in Kraft.
 
 
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