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Betreuungsurlaub für Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Der 14-wöchige Urlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. An seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 hat der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen gutgeheissen. Gleichzeitig tritt auch die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) in Kraft, die eine Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen ermöglicht. Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben künftig Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Eltern erhalten eine Betreuungsentschädigung in der Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens.
 
 
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