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Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen
Der Bundesrat hat einen Bericht zur Anerkennung der Gebärdensprachen geschrieben und nimmt eine Auslegeordnung zuhanden des Parlaments vor. Er anerkennt damit das Bedürfnis gehörloser Menschen nach Anerkennung und Schutz ihrer Sprache und nach gesellschaftlicher Wertschätzung. Zugleich weist er darauf hin, dass eine ausdrückliche rechtliche Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen keine zwingende Voraussetzung ist, um die soziale Teilhabe von hörbehinderten und gehörlosen Menschen weiter zu fördern und zu verbes-sern. Tatsächlich lassen sich die bestehenden Ansätze im Sinn einer tatsächlichen Anerkennung der Sprache und Kultur der Gehörlosen weiterentwickeln und stärker sichtbar machen. 
 
 
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