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Abstimmen trotz kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung
Rund 14'000 Menschen in der Schweiz sind «umfassend verbeiständet». Das bedeutet, sie gelten wegen einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung als nicht urteilsfähig und besitzen darum auch kein Stimm- und Wahlrecht. Wenn sie es trotzdem ausüben wollen, müssen sie dafür kämpfen.
 
 
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