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Kinderrechtskonvention der UNO
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 einen Bericht darüber verabschiedet, wie in der Schweiz die Umsetzung der Kinderrechtskonvention der UNO verbessert werden soll. Damit nimmt der Bundesrat Empfehlungen auf, die der zuständige UNO-Ausschuss 2015 abgegeben hatte. Unter anderem will der Bundesrat überprüfen, ob heute in allen Kantonen Kinder und Erwachsene im Strafvollzug getrennt untergebracht werden. Weitere Massnahmen betreffen den Schutz der Kinder vor Gewalt, fremdplatzierte Kinder, Kinder mit einem inhaftierten Elternteil, Kinder mit Autismus-Spektrums-Störungen sowie die Sensibilisierung von Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten.
 
 
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