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FV-Dosto der SBB: Weiterzug ans Bundesgericht
Inclusion Handicap zieht die Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung des neuen Doppelstockzuges (FV-Dosto) der SBB an das Bundesgericht weiter. Für Menschen mit Behinderungen ist der Grundsatz des autonomen Zugangs zum ÖV absolut zentral. «Genau dieser wird hier aber massiv in Frage gestellt, darum bleibt uns keine andere Wahl als der Weiterzug an das Bundesgericht», stellt Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, fest. «Die neuen Züge brechen das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Die bestehenden Hindernisse können Menschen mit Behinderungen nicht akzeptieren.»
 
 
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