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Zwischenbericht zur Evaluation des Assistenzbeitrags
Der Assistenzbeitrag wurde am 1. Januar 2012 im Rahmen der IVG-Revision 6a eingeführt und hat zum Ziel, die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bezügerinnen und Bezüger zu stärken. Die Evaluation des Assistenzbeitrags läuft bis 2020, vier Berichte wurden seit 2014 publiziert. Der nun vorliegende fünfte Bericht zeigt eine konstante Zunahme der Nachfrage und liefert auch Daten und Informationen zur Charakteristik der Bezügerinnen und Bezüger sowie zur Entwicklung der Kosten der Massnahme. Der Schlussbericht zur Evaluation wird im Herbst 2020 erwartet.
 
 
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