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Detailliertere Codierung: kein Mehrwert für Versicherte und IV  
Die aktuelle Codierung für Gebrechen erfüllt die Steuerungs- und Aufsichtsziele der Invalidenversicherung (IV). Die bestehenden Gebrechenscodes durch eine differenzierte, international anerkannte Klassifikation zu ersetzen, bringt weder für die Versicherten noch für die Steuerung der Versicherung eine Verbesserung. An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht dazu und stellt keinen Handlungsbedarf fest.
 
 
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