Sonderpädagogik-Konkordat
Seit dem Rückzug der der Invalidenversicherung aus der Mitfinanzierung der Sonderschulung obliegt die fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf bei den Kantonen. Zur einheitlichen Koordination der Aufgaben erarbeiteten die Kantone unter der Federführung der EDK die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat). Gemäss dem Konkordat haben alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen (0-20) mit einem besonderen Bildungsbedarf Anrecht auf sonderpädagogische Massnahmen. Mit dem Konkordat, welches am 1.1.2011 in Kraft trat, wird ein gesamtschweizerischer Rahmen für die wichtigsten Massnahmen im sonderpädagogischen Bereich festgelegt und es regelt das sonderpädagogische Angebot. Kernstücke dieses Konkordats sind gesamtschweizerische Instrumente in den Bereichen
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