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Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV)

Auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) liess die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ein «Standardisiertes Abklärungsverfahren zur Ermittlung des individuellen Bedarfs» (SAV) von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf entwickeln. Den Entscheidungsinstanzen in den Kantonen dient es als Grundlage bei der Verordnung von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen. Es kommt zur Anwendung, wenn die nicht-verstärkten (oder niederschwelligen) sonderpädagogischen Ressourcen im Vorschul- oder Regelschulbereich nicht genügen und zusätzliche Ressourcen für die Bildung und Erziehung eines Kindes/Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden sollen. Den Anwendern (z.B. Schulpsychologische Dienste und andere Abklärungsstellen) ermöglicht die umfassende, mehrdimensionale Bedarfsabklärung eine systematische Erfassung von Informationen.

Gemäss Art. 5 des Sonderpädagogik-Konkordates zeichnen sich verstärkte Massnahmen durch einzelne oder alle der folgenden Merkmale aus: lange Dauer, hohe Intensität, hoher Spezialisierungsgrad der Fachpersonen sowie einschneidende Konsequenzen auf den Alltag, das soziale Umfeld oder den Lebenslauf des Kindes oder des Jugendlichen.

Mit der Einführung des SAV verabschiedet man sich von den bis anhin primär an Grenzwerten orientierten IV-Kriterien. Neu wird der Blick bei der Bedarfsabklärung auf die Entwicklungs- und Bildungsziele der Kinder und Jugendlichen gelenkt.

Der den Kantonen seit 2011 zur Verfügung gestellte Prototyp des SAV wurde einer umfassenden Evaluation und Überarbeitung unterzogen. Die neue, optimierte Version – das SAV 2014 – kann von den Kantonen seit Ende November 2014 genutzt werden.