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Sozialpädagogik

Die Betreuung in Tagesstrukturen oder die stationäre Unterbringung in einer sonderpädagogischen Einrichtung gilt seit in Kraft treten der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf und/oder mit Behinderungen zum sonderpädagogischen Grundangebot der Kantone.

Betreuung in Tagesstrukturen

Tagesstrukturen als sonderpädagogisches Angebot bezeichnen die Gesamtheit an bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schule (im Bereich der Sonderpädagogik bis 20 Jahre) während des Tages und ausserhalb der Familie.

Tagesstrukturen sind durch folgende Kriterien gekennzeichnet:

  • Sie garantieren die Obhut durch angemessen qualifizierte erwachsene Personen.
  • Die Kinder und Jugendlichen erfahren eine ihrem Alter und Autonomiegradentsprechende Betreuung und Förderung.
  • Sie erfüllen in ihrem zeitlichen Umfang die lokal vorhandenen Bedürfnisse der Familien sowohl bezüglich der Stunden pro Tag als auch betreffend der Tage pro Jahr.

Stationäre Unterbringung in einer sonderpädagogischen Einrichtung

Darunter werden Betreuungsangebote mit Internatsplätzen in stationären Einrichtungen (inklusive Betreuung und Pflege) verstanden für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf mit ausgewiesenem Anspruch aufgrund eines standardisierten Abklärungsverfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihren Familien leben können.

Quelle: Einheitliche Terminologie für den Bereich der Sonderpädagogik, von der EDK am 25. Oktober 2007 verabschiedet