Rahmenbedingungen
Die adäquate Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderungen ist in der Schweiz gesetzlich verankert. Seit 2008 ist die Sonderpädagogik alleinige Aufgabe der Kantone, d.h., sie sind für den gesamten fachlichen, rechtlichen und finanziellen Bereich zuständig. Über zehn Kantone sind bereits dem Konkordat zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich Sonderpädagogik beigetreten. Sämtliche Kantone sind aufgerufen, Sonderschulkonzepte zu erarbeiten.