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EU: European Disability Card
Ab dem 1. Januar 2024 wird Personen mit Behinderungen automatisch eine EDC-Karte (European Disability Card) ausgestellt, sobald sie über eine Bescheinigung der Anerkennung ihrer Behinderung verfügen. Darauf einigten sich die zuständigen Minister und Staatssekretäre auf der Sitzung der Interministeriellen Konferenz (IMK) über Behindertenfragen. Es wurde auch beschlossen, dass der Ausweis nach dem Ablaufdatum von 5 Jahren für Bürger:innen, die ihn bereits besitzen, automatisch verlängert wird.
Die Partner, die sich an diesem Projekt beteiligen, verpflichten sich, den Inhaberinnen und Inhabern der Karte eine besondere Dienstleistung anzubieten, wie z.B. angepasste Zugänglichkeit, ermässigte Tarife, besondere Unterstützung usw.
 
 
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