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Verfahren

Ziel des Verfahrens

Das Ziel des Verfahrens ist die Sicherung von angemessenen (jedoch nicht optimalen) Bildungs- und Entwicklungschancen unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Vorgaben sowie lokaler Begebenheiten.

Bildungs- und Entwicklungschancen werden geschaffen durch positives Zusammenwirken von Erwartungen und Unterstützung vor dem Hintergrund der Fähigkeiten und Bedürfnisse des einzelnen Kindes und seines Umfelds.

Das Verfahren dient der systematischen Erfassung von Informationen, die für die Bedarfseinschätzung relevant sind. Das Vorgehen dazu ist mehrdimensional, wobei nicht einzelne Merkmale (z.B. eine Schädigung) eine Massnahme auslösen sollen. Vielmehr soll der tatsächliche Bedarf aufgrund transparenter Entwicklungs- und Bildungsziele bestimmt werden. Das Verfahren bildet eine erste Grundlage für die gezielte Förderung im dafür vorgesehenen Setting. Es beinhaltet jedoch in keiner Weise die eigentliche Förderplanung.

Theoretische Grundlage

Das Standardisierte Abklärungsverfahren orientiert sich am Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), insbesondere der Version für Kinder und Jugendlichen (ICF-CY) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die ICF beschreibt gesundheitsrelevante oder mit der Gesundheit zusammenhängende Domänen auf der Ebene des Körpers (Körperfunktionen und -strukturen), der Person (Aktivitäten) und ihres Einbezogenseins in Lebenssituationen (Partizipation). Das Konzept der Funktionsfähigkeit bildet eine Brücke zwischen medizinisch-psychologischen Beschreibungen einer Störung oder eines Problems einerseits und der für die Förderung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen wesentlichen Beschreibung von Fähigkeiten und Potentialen andererseits. Die ICF ist kompatibel mit der ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) und mit Fähigkeitsbeschreibungen wie sie etwa in Förder- oder Entwicklungsplänen, in Lehrplänen oder für die Bildungsstandards verwendet werden. Durch die Zusammenschau von Einschränkungen und Potentialen auf dem Hintergrund der gegenwärtigen Lebenssituation kann der Bedarf adäquat eingeschätzt werden.

Beschreibung des Verfahrens

Behinderungen und Probleme der Partizipation können viele Ursachen haben und durch unterschiedliche Wirkungszusammenhänge entstehen. Behinderungen sind somit mehrdimensionale Phänomene, was bei der Abklärung des individuellen Bedarfs ein mehrdimensionales Vorgehen notwendig macht. Im Rahmen des Abklärungsverfahrens werden deshalb unterschiedliche Informationen über verschiedene Informationsquellen erfasst und mit einbezogen. Das Abklärungsverfahren besteht aus zwei standardisierten Prozessschritten (Basis- und Bedarfsabklärung). Jeder dieser Schritte besteht aus mehreren Elementen, welcher Informationen zu verschiedenen Bereichen erfasst. 

Basisabklärung

In der Basisabklärung wird der «Ist-Zustand» des Kindes/Jugendlichen erfasst. Sie beinhaltet folgende Elemente:

  1. Angaben zur Abklärungsstelle und zur fallführenden Person
  2. Angaben zum Kind/Jugendlichen
  3. Anmeldung und Fragestellung
  4. Professioneller Kontext
  5. Familiärer Kontext
  6. Erfassung der Funktionsfähigkeit
  7. ICD-Diagnose/Zusammenfassung der Problembeschreibung

Bedarfsabklärung

Im Rahmen der Bedarfsabklärung erfolgt ein «Soll-Ist-Vergleich». Dabei werden die folgenden Elemente beurteilt:

8.  Einschätzung der Entwicklungs- und Bildungsziele anhand von ICF-Lebensbereichen

9.  Bedarfseinschätzung

10. Empfehlung/Antrag Hauptförderort und Massnahmen

Der Entscheid wird nicht gesamtschweizerisch standardisiert. Hier sind entsprechende Regelungen im Rahmen des kantonalen sonderpädagogischen Konzepts und der kantonalen Gesetzgebung zu treffen und einzuhalten.