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  • Swissuniversities hat das Netzwerk «Studium und Behinderung» in seine Strukturen aufgenommen. Das Mandat des Netzwerks wurde am 8. September 2023 vom Vorstand der swissuniversities verabschiedet. 
  • Darf einer Person mit Dyslexie bei der Zulassungsprüfung zum Medizinstudium (Numerus clausus) ein Nachteilsausgleich in der Form von Zeitzuschlag verweigert werden? Zur Beantwortung dieser Frage setzt sich das Bundesgericht erstmals vertieft mit dem in der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) verankerten Konzept der angemessenen Vorkehrungen auseinander. Es heisst die Beschwerde gut und weist das Verfahren an das bernische Verwaltungsgericht zurück. Dieses soll ein Gutachten in Auftrag geben zur Frage, ob ein Zeitzuschlag den Zweck der Zulassungsprüfung vereiteln würde → vgl. Inclusion Handicap > Handicap und Recht 08/2024 (PDF).
  • In einem neuen Entscheid unterstreicht das Bundesgericht die zentrale Bedeutung von Nachteilsausgleichsmassnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit im Bildungsbereich und betont die Pflicht des Staates, aktiv auf chancengleiche Teilhabe an Bildung hinzuwirken. Entsprechend bejaht das Bundesgericht den grundsätzli chen Anspruch auf Organisation und Bezahlung einer persönlichen Assistenz in der Hochschulbildung, auch wenn es im konkreten Fall die Beschwerde des betreffenden Studenten abwies → vgl. Inclusion Handicap > Handicap und Recht 07/2024 (PDF).
  • Die Beschwerdekommission der ETH Zürich hat eine Beschwerde gegen die Weigerung der Zurverfügungstellung von Podcasts teilweise gutgeheissen. Die Hochschule muss einem Studenten mit Autismus jeweils innert nützlicher Frist Vorlesungsaufzeichnungen zur Verfügung stellen → vgl. Inclusion Handicap > Handicap und Recht 06/2024 (PDF).

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