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Berufswahl

Die Berufswahl bildet für junge Menschen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderung ein erster, wichtiger Schritt bei Eintritt in die Arbeitswelt. Dieser Weg ist ein langer Prozess, welcher idealerweise ein paar Jahre vor Ende der Schulzeit beginnt und von den Lehrpersonen und den Stellen für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt und begleitet wird. Junge Menschen mit einer Behinderung haben bei Ihrer Berufswahl Anspruch auf Unterstützung durch die IV-Stellen (Art. 15 IVG).

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Die Kantone führen eine koordinierende Stelle für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Diese Beratungsstellen sind für folgende Aufgaben zuständig:

  • Beratung und Information: Berufsberatung bei der ersten Berufswahl von Jugendlichen und Laufbahnberatung von Erwachsenen.
  • Berufsinformationszentren (BIZ): Beratungsstelle (Infothek) mit Informationen (Bücher, Hefte, Videos, DVDs)  zu allen Berufen, Studiengängen und Weiterbildungen.
  • Infogespräch: Kurzgespräche zur Klärung von konkreten Fragen.

Auf der Webseite berufsberatung.ch  finden sich weiterführende Informationen zur Berufswahl sowie die Adressen  zu den Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen.

Kantonale IV-Stellen

Das zentrale Anliegen der Invalidenversicherung ist es, Menschen mit einer Behinderung in das Erwerbsleben einzugliedern. Junge Menschen mit einer Behinderung werden von der IV-Stelle des Kantons oder der Region bei der Berufswahl umfassend beraten und begleitet. Damit die Invalidenversicherung Leistungen erbringen kann, müssen sie in jedem Fall mit einer Anmeldung bei der IV-Stelle des Kantons einen Anspruch geltend machen.