ZH: Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft
Menschen mit Behinderung erhalten mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz im Kanton Zürich grössere Freiheiten bei der Wahl der Wohn- und Betreuungsformen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Arbeiten zur Umsetzung sind bereits in vollem Gang. Der Kanton führt dabei das bewährte partizipative Vorgehen mit direkt Betroffenen und Fachorganisationen fort.