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Erster Schweizer Rekrut im Rollstuhl
Nach einem Beschwerdeverfahren gegen eine Militärdienstuntauglichkeitserklärung räumt die Schweizer Armee einem dienstwilligen Mann im Rollstuhl erstmals die Möglichkeit ein, die Rekrutenschule zu absolvieren. Der Chefarzt des Rekrutierungszentrums hatte den Stellungspflichtigen für militär- und zivildienstuntauglich befunden, ohne zumindest die üblichen Tauglichkeitsabklärungen vorzunehmen. Die Schweizer Armee anerkannte schliesslich seine Militärdiensttauglichkeit im Rahmen eines seinen Fähigkeiten angepassten Sonderdienstes.
 
 
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