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EDK: Spitalschulvereinbarung
Der Vorstand der EDK hat beschlossen, die neue Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Neu können damit alle Kantone, die der ISV beigetreten sind, ihre Zahlungen einheitlich und einfach abwickeln. Aktuell ist die Abgeltung der Kosten für einen ausserkantonalen Spitalschulbesuch zwischen den Kantonen unterschiedlich geregelt.
 
 
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