Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV)
Am 1. Januar 2026 trat die Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) offiziell in Kraft. Es ist die erste Rechtsgrundlage für den interkantonalen Lastenausgleich in diesem Bereich. Die Vereinbarung definiert die Regeln für den Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen, wenn hospitalisierte Kinder und Jugendliche schulische Angebote in Spitälern eines anderen Kantons nutzen. Diese schulischen Angebote stellen sicher, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu Schule und Bildung haben und in ihrer Bildung nicht benachteiligt werden.
Mit der Inkraftsetzung ist ein erster wichtiger Schritt getan, noch nicht jedoch die ganze Arbeit. Spitalschulen und Kantone stimmen als nächstes nun ihre Prozesse für den interkantonalen Lastenausgleich ab.