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Behindertenpolitik des Bundes wird bis 2028 verlängert
Die Behindertenpolitik 2023–2026 umfasst die zentralen Schwerpunktprogramme des Bundes zur Förderung der Gleichstellung und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative ergibt sich eine neue Ausgangslage, da das vorgeschlagene Inklusionsgesetz frühestens 2029 in Kraft treten könnte. Deshalb wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Behindertenpolitik bis 2028 verlängern. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 1. April 2026 über die Verlängerung informiert.
 
 
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