Autismus-Spektrum-Störungen: Umsetzung der Finanzierung der intensiven Frühintervention
Per 1. Januar 2027 wird die Finanzierung eines Teils der intensiven Frühintervention (IFI) durch die IV langfristig sichergestellt. Die IFI richtet sich an Kleinkinder mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen und kombiniert medizinische mit pädagogischen Massnahmen. An der Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Verordnung zu den Voraussetzungen für die Finanzierung der medizinischen Massnahmen der IFI durch die IV verabschiedet. Die Beteiligung soll über Pauschalen erfolgen.