IV-Integrationsreform: berufliche Integration stärken und finanzielle Situation stabilisieren
Mit der Integrationsreform der IV verfolgt der Bundesrat zwei Ziele: Er will die berufliche Eingliederung stärken und die IV finanziell stabilisieren. Um insbesondere den Anstieg von Neurenten bei jungen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu bremsen, sieht die Reform unter anderem eine neue Integrationsleistung vor. Zur finanziellen Stabilisierung sind Einsparungen und zusätzliche befristete Einnahmen vorgesehen. Da dies zur nachhaltigen Sanierung der IV nicht ausreicht, sollen die Versichertenbeiträge um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 die Vernehmlassung zur Integrationsreform gestartet.