Das Pilotprojekt der intensiven Frühinterventionen (IFI) bei jungen Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) wurde seit 2014 laufend fachlich und wissenschaftlich ausgewertet. Der Bundesrat führte Ende Juni bis Mitte Oktober 2025 das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) durch. Der Entwurf stützt sich inhaltlich auf die beschlossenen Änderungen des Bundesgesetztes über die Invalidenversicherung (IV). Er regelt die Berechnung der Pauschalen, die Aufsichtsmodalitäten sowie bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen für die intensive Frühintervention (IFI). Mit der IFIAV endet der Pilotversuch und die Beteiligung der Invalidenversicherung (IV) an den Kosten der IFI wird über das Jahr 2026 hinaus geregelt. Das SZH begleitet die EDK sowie subsidiär die GDK und SODK in diesem Geschäft auf fachlicher Ebene.